Rotlichtverstöße

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!

Bußgeldkatalog:

 Unter 1 Sekunde Rot:

 90 € / 1 Punkt

 – Mit Gefährdung:

200 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

 – Mit Sachbeschädigung:

240 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

 Über 1 Sekunde Rot:

200 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

 – Mit Gefährdung:

320 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

 – Mit Sachbeschädigung:

360 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Allgemeine Infos zu Rotlichtverstößen

Das Überfahren einer roten Ampel gehört neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem zu geringen Abstand zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog differenziert bei den Rotlichtverstößen zum einen nach der Dauer des bereits leuchtenden roten Signallichtes und zum anderen danach, ob infolge des Rotlichtverstoßes eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorgelegen, oder gar eine Sachbeschädigung stattgefunden hat.

Wird eine rote Ampel überfahren, so werden seitens der Bußgeldstelle meist empfindliche Strafen verhängt. Nur bei einer Rotlichtdauer unter 1 s und fehlender Gefährdung oder Sachbeschädigung wird ein Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot erlassen. In allen anderen Fällen wird ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt. Weiterhin kommt es zur Eintragung von 3-4 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Fahranfängern in der Probezeit wird bei jeglichem Rotlichtverstoß ein Aufbauseminar angeordnet und es kommt zu einer Verlängerung der Probezeit.

Grund für diese harte Sanktionierung ist die Tatsache, dass durch das Überfahren einer roten Ampel ein erhebliches Gefahrenpotenzial entsteht. In der Folge derartiger Rotlichtverstöße kommt es nämlich häufig zu schweren Unfällen mit teils erheblichen Sach- und Personenschäden.

Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen

Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen basieren auf in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen. Die erste Induktionschleife befindet sich unmittelbar nach der Haltelinie. Die zweite Induktionschleife befindet sich mitten auf der Kreuzung. Ein Rotlichtverstoß liegt nur dann vor, wenn die Kreuzung überfahren wurde. Zum Beweis dafür, dass eine rote Ampel überfahren wurde, sind deswegen immer 2 Fotos notwendig. Bei der Überprüfung einer solchen Messung ist u.a. auf folgende Punkte abzustellen:

  • War die Gelbzeit lang genug?
  • War die Anlage zum Zeitpunkt der Messung geeicht?
  • Ist auf dem Messfoto die Gelbzeit und die Rotzeit erfasst?
  • Ist auf dem Messfoto die Zeit in Hundertstelsekunden angegeben?
  • Befinden sich andere Fahrzeuge auf dem Foto?
  • Waren die bedienenden Beamten geschult?
  • Wurde ein ordnungsgemäßes Protokoll geführt?
  • Sind die Fehlmessungen erfasst?

Wahrnehmung durch Polizisten

Das Überfahren einer roten Ampel kann auch durch die persönliche Wahrnehmung von Polizeibeamten bewiesen werden. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Polizeibeamten, die zur Überwachung einer bestimmten Ampelanlage abgestellte wurden und solchen, die einen Rotlichtverstoß bei der Ausübung ihres sonstigen Dienstes wahrgenommen haben wollen.

Im ersten Fall sind die Beamten in Bezug auf die Beobachtung der Ampelanlage meist optimal positioniert und können Rotlichtverstöße demzufolge gut beobachten. Bei der Erfassung des Rotlichtverstoßes kommt es darauf an, dass sowohl die Haltelinie, als auch die Ampel selbst erfasst werden.

Soweit Polizisten das Überfahren einer roten Ampel jedoch lediglich bei der Ausübung ihres sonstigen Dienstes wahrnehmen, befinden sie sich meist nicht in einer optimalen Beobachtungsposition. In derartigen Fällen ist genau darauf einzugehen, wo sich die Polizisten befanden und was sie von dieser Position gesehen haben wollen. Teils stellt sich heraus, dass das Überfahren der Haltelinie aus dem Blickwinkel der Beamten gar nicht wahrzunehmen war.

Seite teilen auf:

Facebook
Twitter
XING
Pinterest
WhatsApp
Email
Print

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!

Kostenloser Bußgeldcheck

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!