Abstandsverstöße auf Autobahnen

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!

Bußgeldkatalog Abstandsverstöße:

Bei mehr als 80 km/h betrug der Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug…

weniger als

 

Bußgeld

Punkte

 

Fahrverbot

5/10

75 €

1

 –

4/10

100 €

1

 –

3/10

160 €

2

1 M*

2/10

240 €

2

2 M*

1/10

320

2

3 M*

des halben Tachos.

   

* Fahrverbot nur bei mehr als 100 km/h

Bei mehr als 130 km/h betrug der Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug…

weniger als

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

 

5/10

100 €

1

– 

4/10

180 €

1

– 

3/10

240 €

2

1 M

2/10

320 €

2

2 M

1/10

400 €

2

3 M

des halben Tachos.

   

Abstandsverstoß - Messverfahren

Abstandsverstöße werden erst sanktioniert, wenn bei PKW ein Abstand von 5/10 des halben Tachowertes unterschritten ist. Um abzuschätzen ob man noch in der Norm ist muss der eigene Tachowert also 2 mal durch 2 geteilt werden. Diese Zahl in Metern sollte nicht unterschritten werden.

Die weitaus häufigste Form der Abstandsmessung ist auf den Autobahnen anzutreffen. Dort ermittelt man den Abstand durch Brückenmessgeräte. Der fließende Verkehr wird mittels einer auf der Brücke positionierten Kamera aufgenommen. Im Blickfeld dieser Kamera befinden sich auch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen. Der Abstand der Fahrzeuge zueinander wird dann durch Auswertung des Videobandes unter Berücksichtigung der Fahrbahnmarkierungen festgestellt. Die Fahreridentifizierung erfolgt durch eine unten an der Brücke angebrachte zweite Kamera. Dies war auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht sämtliche Brückenmessungen pauschal als unzulässig einstufte. Das Gericht sah in der durchlaufenden Kamera einen Eingriff in Grundrechte der aufgenommenen Personen an. Die Brückenmessungen wurden mitterweile so umgestellt, dass die Kamera nur noch bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Dann sind Videoaufnahmen erlaubt). Ob und wann sich die untere Kamera zuschaltet ist seitdem ein wichtiger Aspekt bei Verteidigung gegen den Vorwurf eines Abstandsverstoßes.

Durch Auswertung des Videobandes eines hinterherfahrenden Videowagens können Abstandsverstöße ebenfalls dokumentiert werden. Dabei ist es zwingend erforderlich die Dimensionen der beiden Fahrzeuge zu kennen. Zudem muss das hinterherfahrende Fahrzeug auch versetzt fahren. Diese Methode ist wesentlich ungenauer als die Brückenmessungen.

Schließlich können Abstandsverstöße auch durch schlichte Fotoaufnahmen von Polizisten dokumentiert werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um Abstandsunterschreitungen von LKW. Diese müssen auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Der genaue Abstand muss deswegen nicht ermittelt werden, es muss nur die Unterschreitung der 50 Meter nachgewiesen werden.

Seite teilen auf:

Facebook
Twitter
XING
Pinterest
WhatsApp
Email
Print

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!

Kostenloser Bußgeldcheck

Bußgelder sind angreifbar. Lassen Sie Ihren Bußgeldvorwurf unverbindlich überprüfen!